Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung
(Zeitarbeit/ Personalgestellung)

Die zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung in der Bundesrepublik Deutschland erforderliche Erlaubnis wird nur bei vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erteilt.
Die Erlaubnis ist vom Landesarbeitsamt (jetzt Bundesagentur für Arbeit) auf ein Jahr befristet. Die Befristung der Verleihererlaubnis ist gesetzlich als Regelfall zwingend vorgeschrieben. Frühestens nach drei Jahren unbeanstandeter Verleihtätigkeit kann eine unbefristete Erlaubnis erteilt werden.
Unsere unbefristete Erlaubnis ist für Sie von Vorteil, da hierdurch eine gesetzlich- und sozialrechtlich konforme Abwicklung der Zeitarbeit (Personalgestellung) gewährleistet ist und damit praktisch das Subsidiärhaftungsrisiko für unsere Kunden entfällt.